MERKLE Garantie-Verlängerung - Bedingungen
Stand: 8. Juni 2026
Mit der MERKLE Garantie-Verlängerung sichern Sie sich über die gesetzliche Gewährleistungs-Frist hinaus ab. Sie schützt Sie bei einem Geräte-Defekt, sofern dieser nicht durch Verschleiß, unsachgemäße Nutzung oder Fremdeingriff entstanden ist.
Damit profitieren Sie von einer verlängerten Absicherung, kostenfreier Reparatur oder Ersatzlieferung und Sie behalten Ihre Anlage dauerhaft betriebsbereit. Damit die MERKLE Garantie-Verlängerung in Kraft tritt und gültig bleibt, müssen die nachfolgenden Bedingungen vom Käufer erfüllt sein:
- § 1
Das lt. Rechnung genau bezeichnete Gerät muss spätestens 12 Monate nach dem Kauf bei MERKLE in München, Landshut oder Rosenheim oder in einer anerkannten Fachwerkstatt einer UVV-Prüfung unterzogen worden sein. Dies ist ohnehin vom Käufer bei der Verwendung des Geräts für gewerbliche Zwecke umzusetzen, um den gesetzlichen Vorschriften gemäß DGUV3- Vorschrift, ehemals BGV A3, zu genügen. - § 2
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfung ist ausschließlich Sache des Käufers, MERKLE kümmert sich nicht um diese Prüfung. - § 3
Außerdem muss das lt. Rechnung genau bezeichnete Gerät nach Ablauf des ersten Jahres nach dem Kauf weiterhin jährlich zur gesetzlich vorgeschrieben UVV-Prüfung bei MERKLE in München, Landshut, Rosenheim oder einer Fachwerkstatt gewesen sein. - § 4
Sollte eine UVV-Prüfung nicht in einer der oben genannten MERKLE Niederlassungen und auch nicht von einer Fachwerkstatt durchgeführt worden sein, sind die Voraussetzungen für die Gültigkeit der MERKLE Garantie-Verlängerung nicht gegeben und MERKLE ist im Schadensfall von der kostenfreien Leistungserbringung bzw. Haftung für entstehende Schäden befreit.

